Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oscomp Mess- und Datentechnik GmbH
Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte
mit dem Käufer. Wenn wir Ihre Bestellung annehmen, kommt zwischen Ihnen
und uns ein Vertrag zustande, der durch eine Auftragsbestätigung, alle
nachfolgenden Bedingungen einschließt. Nebenabreden, oder Abweichungen
sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, auch per E-Mail
wirksam.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Umsatzsteuer. Mehrwertsteuerfreue Einkäufe sind auch bei Käufern, die
über die Oscomp Store Web Seite Innerhalb der EU getätigt werden, nicht
möglich. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder
Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen
Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung von uns genannten Preise. Zusätzliche Leistungen,
die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, -und
Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung berechtigen uns zu einer
entsprechenden Preisanpassung.
Liefertermine-Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Verstreichen bestimmter
Liferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag
zurücktreten will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, wie Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc.
Versand und Gefahrenübergabe
Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des
Verkäüfers überlassen. Die Lieferung erfolgt ab unser Lager
ausschließlich Versandkosten. Wir versichern die Ware auf Kosten des
Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.Alle
Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager
verlassen hat.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung zahlbar. Für Käufer ohne
Kreditlinie per Vorauskasse, Nachnahme-Bar,
Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck. Für Käufer mit
Kreditlinie hat die Zahlung unabhängig vom Eingang der Ware, gerechnet
vom Rechnungsdatum, innerhalb von 14 Tagen rein netto an uns oder durch
Überweisung auf unsere Konten zu erfolgen, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung der
Zahlung. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen nicht nach,
oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen
Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In dem Falle wird die gesamte
Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. Vom Verzugssetzpunkt an sind
wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinzsatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt
die gesamten Betreibung-etwaige Gerichts-und Vollstreckungskosten.
Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und aller sonstigen Forderungen unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur
Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung
gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümerin
an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch
uns gelieferten Waren. Zu den mitverwendeten fremden Waren.Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ornungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wir der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat
Zugriffe Dritter abzuwehren.Bei Zahlungsverzug-insbesondere
Nichteinlösung von Schecks sind wir berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach
Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten
der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legitimieren haben, an uns zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt
der Käufer in voller Höhe. Übersteigt der realisierbare Wert der
Sicherheiten 25%, so ist der Käufer berechtigt insoweit Freigabe zu
verlangen. Der Käufer trägt die Beweislast dafür,daß die einbehaltenden
Sicherheiten 25% übersteigen.
Gewährleistung
Wir gewährleisten für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferung der Ware,
daß die Ware im wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen
Funktionsbeschreibung der Ware funktioniert. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherten Eigenschaften
gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Gelingt es uns
innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Fehler zu beheben, so
ist der Käufer berechtigt eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und
eine Nachbesserung dem Käufer nicht zumutbar ist. Des Käufers muß uns
etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche
schriftlich, ab Eingang der Ware am Bestimmungsort mitteilen. Nach
Ablauf der Frist sind wir frei von der Gewährleistungspflicht. Die
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen
Untersuchungs-und Rügepflichten nach §§377 und 378 HGB ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Werden Betriebs-oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder dergleichen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Anwendbares Recht
Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen
abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht mit Ausnahmen der
UN-Kaufrechtskonvention CISG Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird München als Gerichtsstand für
alle sich mittel-und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden
Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirsamkeit und
Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.