Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oscomp Mess- und Datentechnik GmbH

Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer. Wenn wir Ihre Bestellung annehmen, kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag zustande, der durch eine Auftragsbestätigung, alle nachfolgenden Bedingungen einschließt. Nebenabreden, oder Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, auch per E-Mail wirksam.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Mehrwertsteuerfreue Einkäufe sind auch bei Käufern, die über die Oscomp Store Web Seite Innerhalb der EU getätigt werden, nicht möglich. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, -und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Liefertermine-Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Verstreichen bestimmter Liferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc.

Versand und Gefahrenübergabe
Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäüfers überlassen. Die Lieferung erfolgt ab unser Lager ausschließlich Versandkosten. Wir versichern die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung zahlbar. Für Käufer ohne Kreditlinie per Vorauskasse, Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck. Für Käufer mit Kreditlinie hat die Zahlung unabhängig vom Eingang der Ware, gerechnet vom Rechnungsdatum, innerhalb von 14 Tagen rein netto an uns oder durch Überweisung auf unsere Konten zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung der Zahlung. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen nicht nach, oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In dem Falle wird die gesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. Vom Verzugssetzpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinzsatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibung-etwaige Gerichts-und Vollstreckungskosten.

Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Waren. Zu den mitverwendeten fremden Waren.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ornungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wir der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.Bei Zahlungsverzug-insbesondere Nichteinlösung von Schecks sind wir berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an uns zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten 25%, so ist der Käufer berechtigt insoweit Freigabe zu verlangen. Der Käufer trägt die Beweislast dafür,daß die einbehaltenden Sicherheiten 25% übersteigen.

Gewährleistung
Wir gewährleisten für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferung der Ware, daß die Ware im wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Funktionsbeschreibung der Ware funktioniert. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Gelingt es uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Fehler zu beheben, so ist der Käufer berechtigt eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine Nachbesserung dem Käufer nicht zumutbar ist. Des Käufers muß uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich, ab Eingang der Ware am Bestimmungsort mitteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir frei von der Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs-und Rügepflichten nach §§377 und 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Werden Betriebs-oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder dergleichen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Anwendbares Recht
Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht mit Ausnahmen der UN-Kaufrechtskonvention CISG Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird München als Gerichtsstand für alle sich mittel-und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirsamkeit und Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.